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Eine besondere üble Art von Bereicherung an Mietern

Der hier geschilderte Fall ist garantiert kein Einzelfall und zeigt sehr gut auf, wie es in der 2. Klassen der Gesellschaft mit den Rechten bestellt ist.

2 Mieter selbstständig "Mann und Frau" waren Ende 2000 wegen der zunehmenden Globalisierung und Firmenpleiten, nicht mehr in der Lage die Miete zahlen zu können.

Die Mieter hatten die Vermieterin "Frau Niemand" Name wur-
de ausgetauscht, in Kenntnis gesetzt und auch angedeutet, wegen dieser finanziellen Notlage, einen raschen Auszug vornehmen zu müssen.

Die Vermieterin in den neuen Bundesländern wohnhaft, hat darauf hin die Mieter besucht.

Bei diesem Gespräch, hat die Vermieterin bedauert, dass der gerade abgeschlossene Mietvertrag wegen den Problemen ein schnelles Ende finden soll.

Die Vermieterin war der Ansicht, dass hier doch eine Lös-
ung auch ohne Auszug stattfinden kann und dass bei ent-
sprechender Sicherheit eine Lösung auch ohne Auszug möglich sei.

Die Mieter fanden damals den Vorschlag der Vermieterin als sehr anständig und gingen auf den Vorschlag ein.

Es kam zu einer schriftlichen Sicherheitsübereignung von Sachwerten "Neupreis ca. 85 000.-DM" zu Stande.
Außerdem wurde noch der Vermieterin 5 Wellnessgeräte
zum Herstellungspreis von 15 000,- angeboten.

Die Vermieterin war hier sehr angetan, da die Tochter in den neuen Bundesländern ein Fitnessstudio betrieb und hier eine neue Einnahmequelle erschließen konnte. Diese 5 Geräte,
hätten Jedenfalls die Mietschulden mehr als abgedeckt.

Die Vermieterin machte dann einige Wochen später noch den Vorschlag, dass die Mieter falls sie das wollten, auf einen Teil der gemieteten Räume, ein Stockwerk auch gerne abtreten könnten, da die Vermietung beider Stockwerke mit erheblichen Schwierigkeiten schon in der Vergangenheit sorgte. In diesem Fall, müsste aber eine sofortige Zahlung für 1 Stockwerk inkl. Nebenkosten 1200.-DM überwiesen werden.

Die Mieter waren nach reiflicher Überlegung bereit, das Angebot der Verkleinerung der Mieträume zuzustimmen und gingen auf diesen Vorschlag ein und haben der Vermieterin die Miete für 1 Stockwerk für Monat Mai überwiesen. Das obere Stockwerk wurde freigemacht und die Möbel und anderes Inventar (Geräte) in den unteren Stock umgezogen. Die Vermieterin hatte auch gleich mit Anzeigen auf die Mietmöglichkeit hingewiesen und die Mieter waren natürlich auch daran interessiert, dass das Stockwerk vermietet werden konnte.

Währendessen waren schon 2 Wellnessgeräte fertig gestellt und die Mieter baten die Vermieterin den geänderten Mietver-
trag schriftlich zu bestätigen.

Als Antwort auf diese Bitte, bekamen die Mieter im Juni 2001 die Räumungsklage mit einem Termin 8. August 2001.

Erst jetzt hatten die Mieter erkannt, dass sie einer ganz raffinierten Vermieterin auf den Leim gegangen waren und
sich schnellstens um eine neue Bleibe umschauen mussten.

Bei einem Gespräch bei der Stadtverwaltung mit dem Ober-
bürgermeister der Stadt, dem Mieter gut bekannt, wurde der Mieter sehr deutlich aufgeklärt.

Hier erfuhr der Mieter, das diese Vermieterin im Landkreis eine reihe von Häuser besitzt und sich mit sehr vielen Mietern im Rechtsstreit befindet und nicht genug auch der Stadtverwal-
tung permanent Probleme schon bereitet hat. Der OB und die Stadtverwaltung seinen sehr froh, das diese Person die Frau "Niemand" weit genug weggezogen war.

Das half natürlich den Mietern im Nachhinein nicht viel, zu wissen einer knallharten Vermieterin, die schon öfter die Mieter übervorteilt hatte, mit den Zusagen und der Sicherheitsüber-
eignung ganz schön auf den Leim gegangen waren.

Nun waren ja die Fronten abgesteckt und die Vermieterin war immer noch nicht zufrieden und hatte bei den Mietern zusätz-
lich verschiedene Geräte durch eine Gerichtsvollzieherin Pfänden lassen. Damit erhöhte sich der Neupreis auf fasst
100 000.- DM.

Bei der Räumung der Wohnung war dann die Gerichtsvoll-
zieherin anwesend und hat die Liste der Sicherheits-
übereigneten Stück für Stück abgehakt. Nun wollte die Vermieterin, das sich die Gerichtsvollzieherin um den Ver-
kauf dieser Geräte bemühen sollte, was natürlich die Gerichtsvollzieherin selbstverständlich verweigerte, da ja die Vermieterin nun die Gegenstände in Besitz genommen hatte. Außerdem hatte die Vermieterin ein Motorrad, das der Mieter
in einem anderen Zusammenhang schon sicherheitsübereignet hatte auch Pfänden lassen. Hier hätte jetzt der 2. Besitzer des Motorrades mit einem Anwalt gegen die neue Pfändung vor-
gehen müssen, was in einem Rechtsstaat schon für mehr als Verwunderung sorgt.

Da die Mieterin sich von ihren Mietschulden, die eigentlich mit der gesamten Sicherheitsübereignung ausgeglichen waren, endgültig sich befreien wollte, hat sie mit dem geliehenen Geld 10 000.- an die Vermieterin Frau Niemand überwiesen. Leider hat sich die Mieterin auf das telefonische Ehrenwort der Ver-
mieterin Frau Niemand verlassen und die Zahlung ohne einen Rechtsanwalt das abwickeln zu lassen, überwiesen.

Bei einem weiteren Schreiben des Anwalts der Vermieterin
Frau Niemand wurde immer noch die Gesamtforderung von 20 000.- DM hingewiesen, musste erst der Anwalt mit der Kopie der Überweisung in Kenntnis gesetzt werden. Wieder wollte
die Vermieterin Frau Niemand so eben mal 10 000.- DM für
sich unter den Tisch kehren.

Die Mieter waren zu dem Zeitpunk mehr als überzeugt, einer Betrügerin ausgeliefert zu sein.

Da die Vermieterin Frau Niemand immer noch nicht genug hatte, wurden die Mieter vor das Landgericht zitiert. Hier kann man sich aber nur mit einem Anwalt verteidigen lassen. Da es den Mietern nicht möglich war, weiteres Geld für einen Anwalt auftreiben zu können, sind sie ohne Anwalt zum Termin erschienen und wurden mit einem Versäumnisurteil, ohne weitere Prüfung des Verfahrens wieder heimgeschickt.

Einige Zeit später hat die Vermieterin Frau Niemand mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft den Mieter wegen der Verletzung des Vermieterpfandsrecht angezeigt.

Bei diesem Termin konnte der Mieter auch ohne Anwalt er-
scheinen und wurde vom Gericht mit Zustimmung des Staats-
anwaltes von jeder Schuld freigesprochen.
Das hat natürlich der Vermieterin Frau Niemand immer noch nicht gereicht und das Mieterpaar im November 2006 eine neue Forderung von nun 10 000.- EUR aufgefordert zu zahlen, oder zur Abgabe der EV.

Da das Mieterpaar natürlich keine 10 000.-EUR so mal aus
dem Ärmel schütteln konnte, haben sie zwangsweise die EV abgegeben.

Soweit die Schilderung des Mieterpaares.

Hier kann man nur die Empfehlung aussprechen, diese Ver-
mieterin Frau Niemand bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen und den Fall im Einzelnen vorzutragen.

Erschwerend für die Vermieterin der Frau Niemand ist die Tatsache, dass sie mit solchen und ähnlichen Geschichten schon öfters Mieter vor die Gerichte bemühte.

Sicher wird es einige Zeugen geben, die hier eine Möglichkeit sehen endlich die Beweise für Prellung der Mieter durch die
Frau Niemand vortragen zu können.

Wer so mit seinen Mietern umspringt muss endlich per Gericht
daran gehindert werden und je nach Vergehen auch betraft
werden.
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MIETER AUSBEUTUNG - 1

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