Der hier geschilderte Fall ist
garantiert kein Einzelfall und zeigt sehr gut auf, wie es in
der 2. Klassen der Gesellschaft mit den Rechten bestellt ist.
2 Mieter selbstständig "Mann
und Frau" waren Ende 2000 wegen der zunehmenden Globalisierung
und Firmenpleiten, nicht mehr in der Lage die Miete zahlen zu
können.
Die Mieter hatten die Vermieterin
"Frau Niemand" Name wur-
de ausgetauscht, in Kenntnis gesetzt und auch angedeutet, wegen
dieser finanziellen Notlage, einen raschen Auszug vornehmen zu
müssen.
Die Vermieterin in den neuen
Bundesländern wohnhaft, hat darauf hin die Mieter besucht.
Bei diesem Gespräch, hat
die Vermieterin bedauert, dass der gerade abgeschlossene Mietvertrag
wegen den Problemen ein schnelles Ende finden soll.
Die Vermieterin war der Ansicht,
dass hier doch eine Lös-
ung auch ohne Auszug stattfinden kann und dass bei ent-
sprechender Sicherheit eine Lösung auch ohne Auszug möglich
sei.
Die Mieter fanden damals den
Vorschlag der Vermieterin als sehr anständig und gingen
auf den Vorschlag ein.
Es kam zu einer schriftlichen
Sicherheitsübereignung von Sachwerten "Neupreis ca.
85 000.-DM" zu Stande.
Außerdem wurde noch der Vermieterin 5 Wellnessgeräte
zum Herstellungspreis von 15 000,- angeboten.
Die Vermieterin war hier sehr
angetan, da die Tochter in den neuen Bundesländern ein Fitnessstudio
betrieb und hier eine neue Einnahmequelle erschließen konnte.
Diese 5 Geräte,
hätten Jedenfalls die Mietschulden mehr als abgedeckt.
Die Vermieterin machte dann einige
Wochen später noch den Vorschlag, dass die Mieter falls
sie das wollten, auf einen Teil der gemieteten Räume, ein
Stockwerk auch gerne abtreten könnten, da die Vermietung
beider Stockwerke mit erheblichen Schwierigkeiten schon in der
Vergangenheit sorgte. In diesem Fall, müsste aber eine sofortige
Zahlung für 1 Stockwerk inkl. Nebenkosten 1200.-DM überwiesen
werden.
Die Mieter waren nach reiflicher
Überlegung bereit, das Angebot der Verkleinerung der Mieträume
zuzustimmen und gingen auf diesen Vorschlag ein und haben der
Vermieterin die Miete für 1 Stockwerk für Monat Mai
überwiesen. Das obere Stockwerk wurde freigemacht und die
Möbel und anderes Inventar (Geräte) in den unteren
Stock umgezogen. Die Vermieterin hatte auch gleich mit Anzeigen
auf die Mietmöglichkeit hingewiesen und die Mieter waren
natürlich auch daran interessiert, dass das Stockwerk vermietet
werden konnte.
Währendessen waren schon
2 Wellnessgeräte fertig gestellt und die Mieter baten die
Vermieterin den geänderten Mietver-
trag schriftlich zu bestätigen.
Als Antwort auf diese Bitte,
bekamen die Mieter im Juni 2001 die Räumungsklage mit einem
Termin 8. August 2001.
Erst jetzt hatten die Mieter
erkannt, dass sie einer ganz raffinierten Vermieterin auf den
Leim gegangen waren und
sich schnellstens um eine neue Bleibe umschauen mussten.
Bei einem Gespräch bei der
Stadtverwaltung mit dem Ober-
bürgermeister der Stadt, dem Mieter gut bekannt, wurde der
Mieter sehr deutlich aufgeklärt.
Hier erfuhr der Mieter, das diese
Vermieterin im Landkreis eine reihe von Häuser besitzt und
sich mit sehr vielen Mietern im Rechtsstreit befindet und nicht
genug auch der Stadtverwal-
tung permanent Probleme schon bereitet hat. Der OB und die Stadtverwaltung
seinen sehr froh, das diese Person die Frau "Niemand"
weit genug weggezogen war.
Das half natürlich den Mietern
im Nachhinein nicht viel, zu wissen einer knallharten Vermieterin,
die schon öfter die Mieter übervorteilt hatte, mit
den Zusagen und der Sicherheitsüber-
eignung ganz schön auf den Leim gegangen waren.
Nun waren ja die Fronten abgesteckt
und die Vermieterin war immer noch nicht zufrieden und hatte
bei den Mietern zusätz-
lich verschiedene Geräte durch eine Gerichtsvollzieherin
Pfänden lassen. Damit erhöhte sich der Neupreis auf
fasst
100 000.- DM.
Bei der Räumung der Wohnung
war dann die Gerichtsvoll-
zieherin anwesend und hat die Liste der Sicherheits-
übereigneten Stück für Stück abgehakt. Nun
wollte die Vermieterin, das sich die Gerichtsvollzieherin um
den Ver-
kauf dieser Geräte bemühen sollte, was natürlich
die Gerichtsvollzieherin selbstverständlich verweigerte,
da ja die Vermieterin nun die Gegenstände in Besitz genommen
hatte. Außerdem hatte die Vermieterin ein Motorrad, das
der Mieter
in einem anderen Zusammenhang schon sicherheitsübereignet
hatte auch Pfänden lassen. Hier hätte jetzt der 2.
Besitzer des Motorrades mit einem Anwalt gegen die neue Pfändung
vor-
gehen müssen, was in einem Rechtsstaat schon für mehr
als Verwunderung sorgt.
Da die Mieterin sich von ihren
Mietschulden, die eigentlich mit der gesamten Sicherheitsübereignung
ausgeglichen waren, endgültig sich befreien wollte, hat
sie mit dem geliehenen Geld 10 000.- an die Vermieterin Frau
Niemand überwiesen. Leider hat sich die Mieterin auf das
telefonische Ehrenwort der Ver-
mieterin Frau Niemand verlassen und die Zahlung ohne einen Rechtsanwalt
das abwickeln zu lassen, überwiesen.
Bei einem weiteren Schreiben
des Anwalts der Vermieterin
Frau Niemand wurde immer noch die Gesamtforderung von 20 000.-
DM hingewiesen, musste erst der Anwalt mit der Kopie der Überweisung
in Kenntnis gesetzt werden. Wieder wollte
die Vermieterin Frau Niemand so eben mal 10 000.- DM für
sich unter den Tisch kehren.
Die Mieter waren zu dem Zeitpunk
mehr als überzeugt, einer Betrügerin ausgeliefert zu
sein.
Da die Vermieterin Frau Niemand
immer noch nicht genug hatte, wurden die Mieter vor das Landgericht
zitiert. Hier kann man sich aber nur mit einem Anwalt verteidigen
lassen. Da es den Mietern nicht möglich war, weiteres Geld
für einen Anwalt auftreiben zu können, sind sie ohne
Anwalt zum Termin erschienen und wurden mit einem Versäumnisurteil,
ohne weitere Prüfung des Verfahrens wieder heimgeschickt.
Einige Zeit später hat die
Vermieterin Frau Niemand mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft
den Mieter wegen der Verletzung des Vermieterpfandsrecht angezeigt.
Bei diesem Termin konnte der
Mieter auch ohne Anwalt er-
scheinen und wurde vom Gericht mit Zustimmung des Staats-
anwaltes von jeder Schuld freigesprochen.
Das hat natürlich der Vermieterin Frau Niemand immer noch
nicht gereicht und das Mieterpaar im November 2006 eine neue
Forderung von nun 10 000.- EUR aufgefordert zu zahlen, oder zur
Abgabe der EV.
Da das Mieterpaar natürlich
keine 10 000.-EUR so mal aus
dem Ärmel schütteln konnte, haben sie zwangsweise die
EV abgegeben.
Soweit die Schilderung des Mieterpaares.
Hier kann man nur die Empfehlung
aussprechen, diese Ver-
mieterin Frau Niemand bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen und
den Fall im Einzelnen vorzutragen.
Erschwerend für die Vermieterin der Frau Niemand ist die
Tatsache, dass sie mit solchen und ähnlichen Geschichten
schon öfters Mieter vor die Gerichte bemühte.
Sicher wird es einige Zeugen geben, die hier eine Möglichkeit
sehen endlich die Beweise für Prellung der Mieter durch
die
Frau Niemand vortragen zu können.
Wer so mit seinen Mietern umspringt
muss endlich per Gericht
daran gehindert werden und je nach Vergehen auch betraft
werden.
.
-