Die Diskussion um die Volksendscheide,
den Willen des Bürgers in das Grundgesetz aufzunehmen ist
nicht neu.
Im Anhang habe ich eine Reihe
von Links eingefügt, die sich sehr ausführlich mit
dem Für und Wider auseinandersetzen.
Bei den nächsten Bundestagswahlen,
müssen drei wichtige Gesetzesänderungen vom Volk massiv
gefordert werden:
1. In der Verfassung Volksendscheide
endlich per Gesetz zulassen!
2. Jeder hat ein Recht
auf einen Arbeitsplatz mit dem er für sein bescheidenes
Auskommen auch bezahlt wird!
3. Es muss ein Mindestlohn
von 9,50 EUR per Gesetz festgelegt werden und sich jedes Jahr
an der Inflation neu orientieren!
Um diese drei Punkte mit dem
Willen des Volkes durchset-
zen zu können, werde ich mich in der Rubrik "Infos
zur Wah-
len" ausführlich äußern.
Doch nun wieder zu den Volksendscheiden:
Seit Jahren wer-
den wichtige Gesetze, die für das Volk Verbesserungen bewirken
würden, meist von den verschiedenen Parteifraktio-
nen, insbesondere von den Landesfürsten im Bundesrat torpediert.
Hier wird über mehrere Legislaturperioden nur ge-
stritten und wichtige Endscheidungen dadurch verschleppt
und verhindert.
Wenn also unsere von uns dem
Volk gewählten Politiker nicht
in der Lage sind, wichtige Gesetze, Verbesserungen für das
Volk (Masse) durchzusetzen, muss dieses Gesetz Volks-
entscheid in Einsatz kommen.
Hier die Links, um sich mit dieser
Frage: Volksentscheide ja oder nein im Detail zu informieren.
ACHTUNG! Wer die Links anklickt,
kommt mit dem "Pfeil zurück" wieder
auf diese Seite!
http://de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid
http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/verfassung/volksentscheid/index.html
http://www.stmi.bayern.de/buerger/wahlen/volksbegehren/
http://www.welt.de/data/2005/03/10/608668.html
http://www.internationalesozialisten.de/kk28/Volksentscheide.html
http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=ZH4N1X
http://www.mitmischen.de
http://www.taz.de/pt/2005/02/11/a0358.1/text
http://www.wirsinddeutschland.org/petition.htm
Weitere Informationen sind im
Internet zu finden.
Dieser Bericht wurde am 2.
Dezember 2006 an das Bundeskanzleramt mit einer E-Mail gesendet.